Teilnahmebedingungen während der Corona Pandemie

Auch in Zeiten der Corona Pandemie bieten wir jungen Menschen die unterschiedlichsten Angebote in unseren Einrichtungen und Handlungsfeldern an. Dies möchten wir für alle Beteiligten (Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen) so sicher wie möglich gestalten, so dass nachfolgende Regelungen bei uns gelten:


Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Angeboten:

Auf Grund der aktuell hohen Inzidenzzahlen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Trier-Saarburg halten wir an der Testpflicht zur Teilnahme an unseren Angeboten fest und zwar unabhängig davon ob die Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen vollständig geimpft, geboostert oder genesen sind. Teilnehmer:innen müssten vor Beginn eines jeden Angebotes einen negativen Testnachweis vorlegen.

Hierzu ist entweder eine schriftliche Negativbescheinigung eines offiziellen Testzentrums (tagesaktuell und nicht älter als 24 h) oder die Durchführung eines Corona-Selbsttest bei uns vor Ort erforderlich.

Für eine Testung vor Ort sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es kann entweder ein Selbsttest von zu Hause mitgebracht werden oder von uns ein kostenloser Test zur Verfügung gestellt werden. In beiden Fällen wird der Selbsttest unter Aufsicht eines Mitarbeiters von den Teilnehmer*innen/Besucher*innen selbst durchgeführt.
  • Voraussetzung zur Selbsttestung von Minderjährigen vor Ort ist die Vorlage einer Einverständniserklärung. Diese muss von einer/einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden. Diese Einverständniserklärung gilt bis auf weiteres für alle Angebote in unserer Einrichtung, bei denen eine Testung erforderlich ist bzw. sein wird.
  • Um einen pünktlichen Start der Angebote zu gewährleisten, bitte ca. 15-20 Minuten vor Angebotsbeginn da sein.
  • Die bisherige Regelung durch “Vorlagen einer qualifizierten Selbstauskunft” zur erfolgten Testung in der Schule entfällt (außer an den Tagen der Testungen in den Schulen wie i.d.R. Mo und Mi).
  • Testbescheinigungen stellen wir keine aus!

Maskenpflicht
Ebenfalls empfehlen wir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) im Zugang oder auf den Wegen, auf den Fluren sowie in den Räumen unserer Einrichtungen.


Abstandsregelung
Auch die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m wird von uns empfohlen.


Mehrtätgige Angebote und Ferienmaßnahmen
Bei unseren mehrtägigen Ferienprogrammen muss vor Beginn der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgelegt sowie an jedem 2. Tag ein Corona-Test für alle teilnehmenden Personen sowie Betreuerinnen und Betreuer vorgenommen oder eine Bestätigung hierüber vorgelegt werden.

Selbsttests die bei uns vor Ort bzw. während der Ferienmaßnahme durchgeführt werden, erfordern das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Eine Einverständniserklärung hierzu senden wir Ihnen mit der Anmeldung zu.


Hier die relevanten Dokumente zum Download:

Qualifizierte Selbstauskunft zur erfolgten Testung in der Schule (Mo + Mi)
Einverständniserklärung zur Durchführung eines Selbsttest bei Minderjährigen

Für weitere Fragen zu Zeiten der Corona-Pandemie und unsere Regelungen stehen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.